Kanzlei Schongau

News

Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr

Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt  über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei  Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr

Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

Klaus Huber, StB

»Individuelle Betreuung, maßgeschnittene Lösungen.
Nur so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«

Willkommen bei der BERATA Schongau.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus den Landkreisen Weilheim-Schongau, Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg und Kaufbeuren.

Unser Leistungsangebot

Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.

- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
  und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle

          
           

BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Klammspitzstraße 53
D-86956 Schongau

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