News
Umsatzsteuer für die Aufwandsentschädigung beim Ehrenamt Die Aufwandsentschädigungen, die ehrenamtlich Tätige in z.B. gemeinnützigen Vereinen erhalten, können nach § 4 Nr. 26b UStG umsatzsteuerfrei ein,... mehr
Teilwertabschreibung auf Aktien Der BFH hat jetzt über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei Aktien entschieden. Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6... mehr
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde,... mehr

- Klaus Huber, StB
»Individuelle Betreuung, maßgeschnittene Lösungen.
Nur so können Sie sich auf Ihre Zahlen stets verlassen!«
Willkommen bei der BERATA Schongau.
Unsere Kanzlei betreut Mandanten aus den Landkreisen Weilheim-Schongau, Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg und Kaufbeuren.
Unser Leistungsangebot
Wir stehen für eine vollumfängliche Beratung bei allen betriebswirtschaft-lichen und steuerrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Mandanten zählen wir Unternehmen aller Branchen, Größen und Rechtsformen. Unsere Beratung findet auch durch regelmäßige Betriebsbesuche statt. Ihr Vorteil: Kein Zeitverlust, sofortige Erfassung und anschließende Auswertung.
- Steuerberatung
- Finanz- und Wirtschaftsberatung
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Beratung bei Existenzgründung
und Unternehmensnachfolge
- Landwirtschaftliche Buchstelle
BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Klammspitzstraße 53
D-86956 Schongau
Tel.: +49 (0)88 61.23 85 10
Fax: +49 (0)88 61.23 85 20
berata.schongau(at)bbjmail.de